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   BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07   

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https://dejure.org/2008,6276
BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07 (https://dejure.org/2008,6276)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07 (https://dejure.org/2008,6276)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 2 BvR 1475/07 (https://dejure.org/2008,6276)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • unalex.eu

    Allgemeine Grundsätze Rom I-VO

  • opinioiuris.de
  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 14; ; GG Art. 25; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 100 Abs. 2; ; EGBGB Art. 6; ; EGBGB Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ; IGH-Statut Art. 38 Abs. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 2, Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betreffend die unterbliebene Vorlage zur Völkerrechtsverifikation mangels Darlegung ernstzunehmender Zweifel an der Geltung und Tragweite einer allgemeinen Regel des Völkerrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 222
  • WM 2008, 2035
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter auch durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 75, 1 ; 96, 68 ).

    Ernstzunehmende Zweifel bestehen schon dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).

    Seine Entstehung ist demnach an zwei Voraussetzungen geknüpft: erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten; zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, "im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder Notwendigen zu handeln" (opinio iuris sive necessitatis, vgl. BVerfGE 66, 39 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 75, 1 ; 96, 68 ).

    Ernstzunehmende Zweifel bestehen schon dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).

    (1) Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gemäß Art. 25 GG handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 109, 13 ; 118, 124 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter auch durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 75, 1 ; 96, 68 ).

  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 4 U 153/02

    Verbindlichkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits durch ein ausländisches Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. April 2006 - 4 U 153/02 -,.

    Die hiergegen gerichtete Berufung der Beschwerdeführerin wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch Urteil vom 5. April 2006 im Wesentlichen zurück (- 4 U 153/02 - JURIS).

  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
    (1) Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gemäß Art. 25 GG handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 109, 13 ; 118, 124 ).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
    Seine Entstehung ist demnach an zwei Voraussetzungen geknüpft: erstens an das zeitlich andauernde und möglichst einheitliche Verhalten unter weit gestreuter und repräsentativer Beteiligung von Staaten und anderen, rechtssetzungsbefugten Völkerrechtssubjekten; zweitens an die hinter dieser Übung stehende Auffassung, "im Rahmen des völkerrechtlich Gebotenen und Erlaubten oder Notwendigen zu handeln" (opinio iuris sive necessitatis, vgl. BVerfGE 66, 39 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 2 BvM 1/03

    Völkerrechtliche Notstandseinrede

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
    (1) Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gemäß Art. 25 GG handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 109, 13 ; 118, 124 ).
  • BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62

    Iranische Botschaft

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
    (1) Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gemäß Art. 25 GG handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 109, 13 ; 118, 124 ).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 64, 1 ; 75, 1 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1475/07
    (1) Bei den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gemäß Art. 25 GG handelt es sich in erster Linie um universell geltendes Völkergewohnheitsrecht, ergänzt durch anerkannte allgemeine Rechtsgrundsätze (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 23, 288 ; 109, 13 ; 118, 124 ).
  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 122/06

    Voraussetzungen der Vorlage eines Rechtsstreits an das Bundesverfassungsgericht

  • RG, 30.06.1923 - I 667/22

    Unter welchen Voraussetzungen erlangt der Girogläubiger einer im Auslande

  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    Deshalb kann ein Betroffener seinem gesetzlichen Richter grundsätzlich durch die Unterlassung einer nach Art. 100 Abs. 2 GG gebotenen Vorlage entzogen werden (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ; BVerfGK 9, 211 ; 13, 246 ; 14, 222 ).
  • AG Sinsheim, 26.02.2024 - 3 M 256/23
    Das Völkerrecht kennt keine international anerkannten Regeln über die fiktive Belegenheit von Forderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. September 2008 - 2 BvR 1475/07 = BVerfGK 14, 222, Rn. 24; Hök, MDR 2005, S. 306 (S. 310)).
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